DAS NEUE LEISTUNGSPAKET DER FGF

Für jedes Mitglied ist optional entweder eine Haftpflicht – oder Unfallversicherung in der Mitgliedschaft kostenlos inkludiert.

Amts- und Organhaftpflichtversicherung

Für jedes Mitglied ist optional entweder eine Haftpflicht – oder Unfallversicherung in der Mitgliedschaft kostenlos inkludiert.

  • Pauschalversicherungssumme € 75.000
  • Amtshaftpflicht
  • Organhaftpflicht
  • Dienstnehmerhaftpflicht
  • inkl. dienstliche Nutzung von Kraftfahrzeugen auf dem Land und auf dem Wasser
  • dienstliche Haltung von Hunden
  • Weltweit außer USA, Kanada und Australien
  • leichte und grobe Fahrlässigkeit
  • Personen- und Sachschäden

Ein Wechsel zwischen den beiden Versicherungen Amts- und Organhaftpflicht und Unfall ist jederzeit möglich, wird aber erst ab dem nächstfolgenden Monatsersten wirksam (im Zweifelsfalle und bei Fragen bitte Kontakt mit dem Bundesbüro aufnehmen).

Kündigung einer bestehender Amts- und Organhaftpflichtversicherungen!

Für die allfällige Kündigung einer bereits bestehenden Amts- und Organhaftpflichtversicherung haben wir Kündigungsformulare der gängigen Versicherer vorbereitet. Bitte diese selbständig an den jeweiligen Versicherer zusenden.

Unfallversicherung

Für jedes Mitglied ist optional entweder eine Haftpflicht – oder Unfallversicherung in der Mitgliedschaft kostenlos inkludiert.

  • bei Dienst- und Freizeitunfall
  • € 50.000 bei über 50% Invalidität
  • € 12.500 bei 25-50% Invalidität
  • € 5.000 bei Unfalltod
  • € 15.000 Bergungskosten
  • € 500 Reha-Pauschale
  • inkl. Unfälle infolge Herzinfarktes
  • inkl. Unfälle infolge Schlaganfalls

Ein Wechsel zwischen den beiden Versicherungen Amts- und Organhaftpflicht und Unfall ist jederzeit möglich, wird aber erst ab dem nächstfolgenden Monatsersten wirksam (im Zweifelsfalle und bei Fragen bitte Kontakt mit dem Bundesbüro aufnehmen).

SOFORTHILFE BEI DIENSTUNFALL

Die FGF zahlt jedem Mitglied ein Taggeld von € 10,– unter folgenden Voraussetzungen:

  • bei anerkannten Dienstunfällen
  • bei Eigen- und Fremdverschulden
  • € 10,– pro Tag
  • maximal für 30 Tage
  • ab dem 7. Tag Krankenstand rückwirkend ab dem 1. Tag

Beispiele:

  • 6 Tage Krankenstand   = keine Soforthilfe
  • 7 Tage Krankenstand   = 70 Euro
  • 30 Tage Krankenstand = 300 Euro

Bildungsförderung

Pro Jahr € 120 bzw. pro Monat € 10 für den Besuch eines Grundausbildungs– oder Ergänzungslehrganges

Begräbniskostenunterstützung

Bei einem tödlichen Dienstunfall eines Mitglieds, unabhängig von der Verschuldensfrage, wird an die Hinterbliebenen ein Betrag in der Höhe von € 1.000 als Unterstützung ausbezahlt.